Aktuell Politik

Klage von Bundeswehr-Soldat gegen Bundesrepublik abgewiesen

TÜBINGEN/MÜNCHEN. Keine vorsätzliche Pflichtverletzung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber einem Bundeswehr-Soldaten, der an Krebs erkrankte - zu diesem Urteil kam am Donnerstag die 1. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen (Aktenzeichen 1 O 181/05). Sie wies die Klage des ehemaligen Soldaten respektive seiner Angehörigen ab.
Auch in München fiel am Donnerstag eine ähnliche Entscheidung. Das Oberlandesgericht München bestätigte ein Urteil des Landgerichts Augsburg, wonach ein ehemaliger Radarmechaniker gegenüber der Bundeswehr keinen Anspruch auf ein Schmerzensgeld wegen Strahlenschäden hat.

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