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»Kirchensteuer-Rebell« scheitert vor Bundesverwaltungsgericht

Leipzig (dpa) - Ein reiner Austritt aus der Kirchensteuer, aber nicht aus der katholischen Kirche als Glaubensgemeinschaft ist in Deutschland nicht möglich. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Damit scheiterte der »Kirchensteuer-Rebell« Hartmut Zapp aus Freiburg.

Foto: dpa
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