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Kein Schadenersatz für serbische Kläger

KARLSRUHE. Deutschland muss wegen eines Nato-Luftangriffs in Serbien während des Kosovo-Kriegs 1999 keinen Schadenersatz an Opfer und Hinterbliebene zahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in Karlsruhe, weder aus dem Kriegsvölkerrecht noch aus dem deutschen Amtshaftungsrecht lasse sich ein Anspruch ableiten. Nato-Kampfflugzeuge hatten in der serbischen Kleinstadt Varvarin eine Brücke beschossen. 10 Zivilisten starben, 30 weitere wurden verletzt. Deutsche Flugzeuge waren an dem Angriff nicht beteiligt. Die Bundeswehr stellte im Kosovo-Krieg aber Tornado-Aufklärungsjets.

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