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Karlsruhe weist Beschwerde gegen »Soli« ab

Karlsruhe (dpa) - Am umstrittenen Solidaritätszuschlag ändert sich vorerst nichts. Das Bundesverfassungsgericht wies in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss einen dagegen gerichteten Normenkontrollantrag des Niedersächsischen Finanzgerichts als unzulässig ab.

Der »Soli« wird bis auf weiteres auch künftig auf den Lohnabrechnungen erscheinen.
Der »Soli« wird bis auf weiteres auch künftig auf den Lohnabrechnungen erscheinen.
Der »Soli« wird bis auf weiteres auch künftig auf den Lohnabrechnungen erscheinen.

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