Aktuell Urteile

Karlsruhe stärkt Ansprüche Geschiedener

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Unterhaltsansprüche geschiedener Ehepartner. Der Maßstab für den Unterhalt müsse unabhängig davon bestimmt werden, ob der unterhaltspflichtige Partner erneut geheiratet hat.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Unterhaltsansprüche geschiedener Ehepartner gestärkt.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Unterhaltsansprüche geschiedener Ehepartner gestärkt.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Unterhaltsansprüche geschiedener Ehepartner gestärkt.

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.