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Karlsruhe hebt Hürden für Untreue-Urteile an

KARLSRUHE. Für die Justiz wird es künftig schwerer, Manager wegen Untreue zu belangen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Hürden für solche strafrechtliche Verurteilungen angehoben. Untreue ist eines der zentralen Delikte der Wirtschaftskriminalität. Mit dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des höchsten deutschen Gerichts hatten die Verfassungsbeschwerden mehrerer Manager teilweise Erfolg, die in unterschiedlichen Verfahren unter anderem wegen der Vergabe unzureichend gesicherter Kredite verurteilt worden waren. (Az. 2 BvR 2559/08 u.a.)

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

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