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Karlsruhe erklärt BKA-Gesetz für teilweise verfassungswidrig

Karlsruhe (dpa) - Die weitreichenden Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Terrorabwehr sind zum Teil verfassungswidrig. Das gab das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bekannt. Das BKA-Gesetz muss bis Ende Juni 2018 stark nachgebessert werden.

Um Anschläge zu verhindern, dürfen die Ermittler des Bundeskriminalamts seit 2009 Wohnungen verwanzen, Kameras installieren u
Um Anschläge zu verhindern, dürfen die Ermittler des Bundeskriminalamts seit 2009 Wohnungen verwanzen, Kameras installieren und Telefonate belauschen. Foto: Fredrik von Erichsen/Symbolbild
Um Anschläge zu verhindern, dürfen die Ermittler des Bundeskriminalamts seit 2009 Wohnungen verwanzen, Kameras installieren und Telefonate belauschen. Foto: Fredrik von Erichsen/Symbolbild

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