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Karlsruhe: Ehegattensplitting auch für Homosexuelle

Karlsruhe/Berlin (dpa) - Neuer Rüffel aus Karlsruhe für die Bundesregierung: Der Staat muss auch Homo-Paaren die Steuervorteile beim Ehegattensplitting gewähren. Das entschied das Bundesverfassungsgericht und maßregelte die Koalition damit zum wiederholten Mal in Sachen Gleichstellung Homosexueller.

Die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting können bis zu einer neuen Regelung übergangsweise auf eingetragene Lebenspa
Die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting können bis zu einer neuen Regelung übergangsweise auf eingetragene Lebenspartnerschaften angewandt werden. Foto: Julian Stratenschulte
Die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting können bis zu einer neuen Regelung übergangsweise auf eingetragene Lebenspartnerschaften angewandt werden. Foto: Julian Stratenschulte

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