KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat das bundesweite Importverbot für bestimmte Kampfhunderassen bestätigt. Mit seinem Grundsatzurteil vom Dienstag entschied das Karlsruher Gericht, dass besonders aggressive Hunderassen pauschal und ausnahmslos als gefährlich eingestuft werden können. Dagegen erklärten die Richter das bundesweit geltende Zuchtverbot aus formalen Gründen für verfassungswidrig, weil dafür die Länder und nicht der Bund zuständig seien. Die von einigen Bundesländern bereits erlassenen Zuchtverbote behalten damit jedoch ihre Gültigkeit.
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