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Illegal Beschäftigte - Arbeitgeber zahlt Abschiebung

KOBLENZ. Ein Arbeitgeber muss die Kosten für die Abschiebung eines Ausländers tragen, den er illegal beschäftigt hat. Das teilte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Urteil mit. Der Arbeitgeber könne sich nicht darauf berufen, dass die Abschiebung auch ohne die illegale Beschäftigung nötig geworden wäre. Er habe vielmehr mit der unerlaubten Beschäftigung dazu beigetragen, dass der Ausländer seinen illegalen Aufenthalt fortgesetzt habe. Im konkreten Fall beschäftigte der Kläger einen Kosovo-Albaner in seinem Restaurant. Dessen Asylantrag war abgelehnt worden, der Mann war nach Angaben des Gerichts ausreisepflichtig. Das Arbeitsamt entdeckte die illegale Beschäftigung. Der Kosovo-Albaner wurde per Flugzeug nach Pristina abgeschoben. Der Kläger wandte sich dagegen, dass er die Kosten dafür in Höhe von rund 2 340 Euro tragen sollte. (dpa)

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