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Hintergrund: Hohe Hürden für ein Parteienverbot

Berlin (dpa) - Im Grundgesetz gibt es hohe Hürden für ein Parteienverbot. Denn die Parteien stehen unter dem Schutz der Verfassung. Nach Artikel 21 wirken sie »bei der politischen Willensbildung des Volkes mit«. Ein Verfahren vor dem allein entscheidungsbefugten Bundesverfassungsgericht kann Jahre dauern.

Das erste NPD-Verbotsverfahren war im März 2003 gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht sah in der Unterwanderung der Parte
Das erste NPD-Verbotsverfahren war im März 2003 gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht sah in der Unterwanderung der Partei mit Verfassungsschutz-Spitzeln ein Verfahrenshindernis. Foto: Archiv
Das erste NPD-Verbotsverfahren war im März 2003 gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht sah in der Unterwanderung der Partei mit Verfassungsschutz-Spitzeln ein Verfahrenshindernis. Foto: Archiv

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