KARLSRUHE. Der Besitz von Haschisch bleibt auch in geringen Mengen verboten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt. Die 3. Kammer des Zweiten Senats bekräftigte einen Beschluss von 1994 und wies eine Vorlage des Amtsgerichts Bernau (Brandenburg) als unzulässig zurück. Nach Auffassung des Amtsgerichts ist der Konsum von Cannabisprodukten ungefährlicher als bisher angenommen. Dagegen sehen die Karlsruher Richter nach wie vor »nicht unbeträchtliche Gefahren und Risiken«. (AZ: 2004 - 2 BvL 8/02). (dpa)
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