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Hartz IV darf sich nach Einkommen von Angehörigen richten

Karlsruhe (dpa) - Der Staat darf Hartz-IV-Leistungen niedriger ansetzen, wenn der Empfänger in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft von Familienangehörigen unterstützt wird. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Hartz IV
Hartz IV Foto: dpa
Hartz IV
Foto: dpa

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