Verkehrsminister Volker Wissing macht ernst, der FDP-Mann lässt prüfen, ob sein CSU-Vorgänger Andreas Scheuer für den Schadensersatz, den der Bund dem Betreiberkonsortium für die Pkw-Maut nach dem Platzen des Projekts überweisen muss, in Regress genommen werden kann. Es geht immerhin um knapp eine viertel Milliarde Euro. Gegen alle Widerstände hat Scheuer damals das CSU-Vorzeigeprojekt durchgesetzt.
Es würde vielen Bürgern sicher eine gewisse Genugtuung verschaffen, wenn ein Ex-Minister, der so fahrlässig mit dem Geld der Steuerzahler umgeht, persönlich haften müsste. Doch man muss kein Hellseher sein, um zu ahnen, dass Scheuer ungeschoren davonkommen wird. Das weiß auch der Jurist Volker Wissing. Ihm geht es vor allem um sein eigenes Image: Er will sich nicht nachsagen lassen, nicht alles getan zu haben, um Schaden vom Staat abzuwenden. Die Rechtslage gibt es jedoch derzeit nicht her, Bundesminister in Regress zu nehmen. Das müsste mit einem Gesetz geregelt werden. Doch ist das überhaupt sinnvoll?
Gewiss kann man in Fällen grober Fahrlässigkeit, die man Scheuer womöglich nachweisen könnte, darüber reden. Wo aber verläuft die Grenze? Es muss vermieden werden, dass talentierte Politiker aus Sorge, für Fehler finanziell zur Rechenschaft gezogen zu werden, auf Regierungsämter verzichten und machthungrigen Karrieristen das Feld überlassen. Es gilt also, sehr sorgfältig abzuwägen und sich nicht von Emotionen leiten zu lassen.