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Grenzen für verdeckte Ermittler

KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Einsatz verdeckt ermittelnder Polizisten Grenzen gesetzt. Nach einem Urteil vom Donnerstag sind solche heimlichen Ermittlungsmethoden zwar grundsätzlich zulässig. Allerdings dürfen dadurch nicht grundlegende Rechte eines Beschuldigten ausgehebelt werden. Damit hob das Karlsruher Gericht das Urteil gegen einen Gelegenheitsarbeiter auf, der für den Tod eines Mädchens auf Mallorca verantwortlich sein soll.

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