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Gericht urteilt: Teilweiser Kirchenaustritt unmöglich

Leipzig (dpa) - Ein Kirchenaustritt ist in Deutschland nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nur ohne Wenn und Aber möglich. Einen Teil-Austritt, der nur darauf abzielt, keine Kirchensteuer mehr zu zahlen, aber in der Glaubensgemeinschaft zu bleiben, kann es nicht geben.

Symbolbild FOTO:DPA
Symbolbild Foto: dpa
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