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Gericht: Praxisgebühr verstößt nicht gegen Grundgesetz

KASSEL. Die Praxisgebühr verstößt nach Auffassung des Bundessozialgerichts nicht gegen das Grundgesetz. Die bei jedem ersten Arztbesuch von gesetzlich Versicherten zu zahlenden zehn Euro pro Quartal seien mit dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung vereinbar, urteilten die höchsten Sozialrichter Deutschlands am Donnerstag in Kassel. Geklagt hatte ein heute 64 Jahre alter Mann aus der Nähe von Erlangen, unterstützt vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Der DGB will den Fall nun »aller Wahrscheinlichkeit nach« vor das Bundesverfassungsgericht bringen.

Ein Stetoskop steckt in einem Arztkittel.
Ein Stetoskop steckt in einem Arztkittel. Foto: dpa
Ein Stetoskop steckt in einem Arztkittel.
Foto: dpa

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