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»Freispruch zweiter Klasse«

KARLSRUHE. Noch ist der gigantische Flowtex-Betrugsskandal juristisch nicht abschließend aufgearbeitet. Doch die Landesregierung hat eine der wichtigsten, weil kostenträchtigste Etappe hinter sich gebracht. Das Karlsruher Oberlandesgericht (OLG) hat am Montag die milliardenschwere Amtshaftungsklage zahlreicher Flowtex-Gläubiger gegen das Land abgewiesen. Ein Blick in die 245-seitige Begründung verrät: Der Südweststaat ist nur knapp einer Schadenersatzpflicht entgangen - in einer Höhe, die den gesamten Jahresetat des Finanzministeriums aufgefressen hätte.

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