Aktuell Politik

Freie Bahn für »Stuttgart 21«

MANNHEIM/STUTTGART. Das milliardenschwere Bahnprojekt »Stuttgart 21« darf gebaut werden. Das oberste Verwaltungsgericht Baden-Württembergs wies am Donnerstag drei Klagen gegen die geplante Umwandlung des Stuttgarter Hauptbahnhofs in eine unterirdische Durchgangsstation ab. Trotz umfassender Eingriffe in Privateigentum, Denkmalschutz, Grundwasser und Landschaft stelle das Vorhaben »keinen planerischen Missgriff« dar, teilte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim mit. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Kläger, der Bund für Umwelt und Naturschutz sowie zwei Hausbesitzer, hielten das 2,6 Milliarden Euro teure Projekt weder für erforderlich noch für finanzierbar. Sie hatten einen modernisierten Kopfbahnhof gefordert. Es sei jedoch zweifelhaft, ob dies eine Alternative zum Umbau des Knotenpunkts sein könne, heißt es in der Begründung des Gerichts.

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.