STUTTGART. Flughäfen müssen ihre Mitarbeiter beim Betreten des Sicherheitsbereichs selbst kontrollieren und können diese Aufgabe nicht der Bundespolizei überlassen. Mit diesem am Dienstag in Mannheim veröffentlichten Beschluss wies der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg eine Klage des Stuttgarter Flughafens ab. Die Flughafenbetreiber hatten unter anderem aus Kostengründen gegen eine Verordnung des Europäischen Parlaments geklagt, wonach die Sicherheitsüberprüfung von Flughafenmitarbeitern ihre Sache ist.
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