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Filesharing: Eltern haften nicht immer für Kinder

Karlsruhe (dpa) - Eltern haften nicht automatisch für die Teilnahme ihrer volljährigen Kinder an illegalen Internet-Tauschbörsen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden.

Der BGH hat entschieden: Eltern haften nicht automatisch für die Teilnahme ihrer volljährigen Kinder an illegalen Internet-Ta
Der BGH hat entschieden: Eltern haften nicht automatisch für die Teilnahme ihrer volljährigen Kinder an illegalen Internet-Tauschbörsen. Foto: Peer Grimm
Der BGH hat entschieden: Eltern haften nicht automatisch für die Teilnahme ihrer volljährigen Kinder an illegalen Internet-Tauschbörsen. Foto: Peer Grimm

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