KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat die Stiftung »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft« zur Entschädigung ehemaliger NS-Zwangsarbeitern für rechtmäßig erklärt. Zugleich wiesen die Karlsruher Richter am Dienstag eine Verfassungsbeschwerde von vier früheren Zwangsarbeitern wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg ab. Die Kläger hatten als Häftlinge des Konzentrationslagers Auschwitz-Monowitz für die IG Farbenindustrie arbeiten müssen und auf Schmerzensgeld und Schadenersatz geklagt. Nachdem sie auf zivilrechtlichen Wege gescheitert waren, strengten sie eine Verfassungsbeschwerde an. Das höchste deutsche Gericht erklärte jedoch, der Gesetzgeber habe mit den Vorschriften des Stiftungsgesetzes eine »auf einen gerechten Interessensausgleich zielende Gesamtregelung vorgenommen«, die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Mit dem Stiftungsgesetz würden »etwaige Ansprüche gegen deutsche Unternehmen in solche gegen die Stiftung umgeformt.« Nach einer Reihe von Sammelklagen ehemaliger Zwangsarbeiter gegen deutsche Unternehmen in den USA in den 90er Jahren und langen Verhandlungen auf internationaler Ebene hatte die Bundesrepublik im Jahr 2000 die Stiftung »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft« eingerichtet. Zum Stiftungsvermögen von damals 10 Milliarden Mark trugen Bundesrepublik und deutsche Wirtschaft jeweils die Hälfte bei. (dpa)
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