Aktuell Urteile

Europawahlen: Fünf-Prozent-Klausel verfassungswidrig

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen für verfassungswidrig erklärt. Die Sperrklausel verstoße »gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien«, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung am Mittwoch in Karlsruhe. Die Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2009 müsse jedoch nicht wiederholt werden (Az. 2 BvC 4/10 u.a.).

Das Bundesverfassungsgericht hat die Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen für verfassungswidrig erklärt.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen für verfassungswidrig erklärt.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen für verfassungswidrig erklärt.

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.