BRÜSSEL. Die EU stärkt die Rechte von Kindern: Nach einer am Dienstag in Kraft getretenen Verordnung haben Kinder von getrennt lebenden Eltern künftig das Recht, Vater und Mutter regelmäßig zu sehen, auch wenn ein Elternteil im EU-Ausland lebt. Wenn ein Elternteil ein Kind ins EU-Ausland entführt, sieht die Verordnung strenge juristische Vorgaben vor, um die Rückgabe des Kindes an sein Herkunftsland zu garantieren. EU-Justizkommissar Franco Frattini sprach in Brüssel von einem Meilenstein auf dem Weg zu einem gemeinsamen Rechtsraum im Familienrecht und nannte die Verordnung einen entscheidenden Fortschritt »zum Schutz und zur Förderung der Rechte des Kindes«. Nach der Verordnung sollen Gerichte in dem Mitgliedstaat, in das ein Kind entführt wurde, die Rückgabe in das Heimatland anordnen, wenn der Schutz des Kindes dort gewährleistet ist. Eine Entscheidung soll binnen sechs Wochen fallen. (dpa)
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