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Ethikrat will Gentest-Beschränkung

BERLIN. Der Nationale Ethikrat will eine »genetische Diskriminierung« bei der Einstellung von Beschäftigten verhindern. Gentests und andere medizinische Untersuchungen dürften nur in streng begrenzten Ausnahmefällen ein Einstellungskriterium sein, sagte die Vorsitzende Kristiane Weber-Hassemer am Dienstag in Berlin. Bei Beamten sollten Arbeitgeber keine Prognosen über Krankheiten verwerten, die sich nicht mit mehr als 50-prozentiger Wahrscheinlichkeit in den nächsten fünf Jahren erheblich auf die Eignung auswirkten. Bei Angestellten soll das für die Dauer der Probezeit von sechs Monaten gelten. Dabei gehe es um Gentests, Bluttests, Röntgenuntersuchungen und Kernspintomographie.

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