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Ethikrat: Grenzen für Gen-Einstellungstests

BERLIN. Beamte und Angestellte sollten bei Einstellungen aus Sicht des Nationalen Ethikrates mit scharfen gesetzlichen Grenzen vor einer Diskriminierung durch gentechnische Tests und andere medizinische Untersuchungen geschützt werden. Arbeitgeber sollten demnach bei Beamten keine Prognosen über Krankheiten verwerten dürfen, die sich nicht mit großer Wahrscheinlichkeit in den nächsten fünf Jahren erheblich auf die Eignung auswirkten, sagte die Vorsitzende Kristiane Weber-Hassemer. Bei Angestellten solle das für die Probezeit von sechs Monaten gelten. (AP) Seiten 2 u. 3

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