REUTLINGEN. Die Botschaft traf den Nerv: »Ab 2005 ist der Zahnersatz keine GKV-Leistung mehr. Dann brauchen Sie einen entsprechenden Zusatzschutz.« Doch die private INTER-Krankenversicherung, die damit ein halbes Jahr vor der Neuregelung des Zahnersatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung um Kunden warb, biss auf Granit. Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs erwirkte am 22. Juli einen Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe, das dem Unternehmen ein Zwangsgeld von 250 000 Euro androht, sollte es seine Aussage wiederholen. »Irreführend« seien die Angaben, befanden die Richter. Zumal es den Betroffenen »Kenntnisse über den Inhalt der in der Tat komplizierten gesetzlichen Regelung« unterstelle, »die sie nach Überzeugung des Gerichts nicht haben«.
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