KARLSRUHE. Die Handy-Ortung zur Verbrechensbekämpfung ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erlaubt. Das Gericht erklärte am Freitag in Karlsruhe, der Einsatz der so genannten IMSI-Catcher, mit denen die Kartennummer und der Standort eines Handys ermittelt werden können, sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Eine Verfassungsbeschwerde der Humanistischen Union wurde nicht angenommen. Die Technik macht sich zu Nutze, dass alle eingeschalteten Handys in kurzen Abständen Signale an die Basisstation senden und der Catcher die Basisstation simuliert. So können die Karten- und Telefonnummer des Handys, aber auch der Standort des verdächtigten Nutzers ermittelt werden. (dpa)
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