BERLIN. Die »unselige Unterscheidung« zwischen Dienstunfall und qualifiziertem Dienstunfall bei der Bundeswehr entfällt. »Noch im ersten Quartal 2004«, heißt es in einer Antwort des Verteidigungsministeriums auf die Anfrage des Reutlinger Bundestagsabgeordneten Ernst-Reinhard Beck (CDU), werde ein Entwurf zur Novellierung des Soldatengesetzes eingebracht. Bisher ist es so, dass ein qualifizierter Dienstunfall nur bei einem Unglück unter besonderer Lebensgefahr gegeben war.
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