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Elterngeld wird ohne Sonntagszuschlag berechnet

Kassel (dpa) - Steuerfreie Zuschläge aus Sonntagsarbeit oder Nachtschichten fließen nicht in die Berechnung des Elterngelds ein. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Donnerstag entschieden.

Das Elterngeld ist als Lohnersatz für Mütter und Väter gedacht, die nach der Geburt eines Kindes ihre Berufstätigkeit unterbr
Foto: Julian Stratenschulte
Foto: Julian Stratenschulte

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