Aktuell Luftverkehr

Die Nacht an Flughäfen ist unterschiedlich lang

Frankfurt/Main (dpa) - Den Nachtbetrieb von Flugzeugen regelt kein Gesetz. Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) schreibt nur allgemein vor: »Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.«

Im Oktober 2011 entschied das Bundesverwaltungsgericht für den künftigen Hauptstadtflughafen von 0.00 bis 5.00 Uhr müsse Ruhe
Im Oktober 2011 entschied das Bundesverwaltungsgericht für den künftigen Hauptstadtflughafen von 0.00 bis 5.00 Uhr müsse Ruhe herrschen. Auch danach protestierten wie hier im März tausende Menschen in Berlin gegen den Fluglärm. Foto: Soeren Stache
Im Oktober 2011 entschied das Bundesverwaltungsgericht für den künftigen Hauptstadtflughafen von 0.00 bis 5.00 Uhr müsse Ruhe herrschen. Auch danach protestierten wie hier im März tausende Menschen in Berlin gegen den Fluglärm. Foto: Soeren Stache

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