STUTTGART. Kaum ein Gesetz der jüngsten Zeit wurde im Vorfeld so massiv seitens der Wirtschaft und diverser Verbände bekämpft wie das Mitte August vergangenen Jahres in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), allgemein bekannt unter »Antidiskriminierungsgesetz«. Das Gesetz soll Benachteiligungen aus religiösen oder ethnischen Gründen, aus Gründen des Alters, des Geschlechts, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung verhindern. Eine Klagewelle ohnegleichen durch abgelehnte Bewerber oder gekündigte Arbeitnehmer war speziell seitens der Wirtschaft befürchtet worden.
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