STUTTGART. Das Wahlvolk wird nicht an die Urnen treten, um über einen Ausstieg aus dem Bahnprojekt Stuttgart 21 abzustimmen. Trotz der beachtlichen Zahl von 61 000 gültigen Unterschriften, die Gegner des Projekts gesammelt hatten, gilt das Bürgerbegehren einem gestern im Rathaus vorgestellten Gutachten zufolge als rechtlich unzulässig, weil es sich auf einen Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 1995 beziehe und damit zu spät komme. Sollte der Gemeinderat am kommenden Donnerstag trotzdem sein Ja-Wort geben und das Bürgerbegehren zulassen, hätte dies keinerlei rechtliche Wirkung. »Es gibt keinen Ermessensspielraum. Der Zug ist abgefahren«, sagte Oberbürgermeister Wolfgang Schuster gestern vor der Presse.
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