STUTTGART. Komplettes Rauchverbot in der Gastronomie oder streng geregelte Qualmfreigabe auch in Einraumkneipen - diese Wahl ließ das Bundesverfassungsgericht den Ländern mit seinem Urteilsspruch vom Juli. In Baden-Württemberg, so viel ist nach den Äußerungen der vergangenen Wochen klar, wird es - trotz durchaus zahlreicher Befürworter in Reihen der tragenden Regierungspartei CDU - aber nicht zu einer radikalen Lösung kommen, sondern es wird nachträglich ins Gesetz gegossen, was bereits jetzt landauf, landab wieder Praxis ist: In kleinen Einraumkneipen darf gequalmt werden - was die FDP von Anfang an gefordert hatte.
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.