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Das Gesetz kommt, der Stunk bleibt

STUTTGART. Komplettes Rauchverbot in der Gastronomie oder streng geregelte Qualmfreigabe auch in Einraumkneipen - diese Wahl ließ das Bundesverfassungsgericht den Ländern mit seinem Urteilsspruch vom Juli. In Baden-Württemberg, so viel ist nach den Äußerungen der vergangenen Wochen klar, wird es - trotz durchaus zahlreicher Befürworter in Reihen der tragenden Regierungspartei CDU - aber nicht zu einer radikalen Lösung kommen, sondern es wird nachträglich ins Gesetz gegossen, was bereits jetzt landauf, landab wieder Praxis ist: In kleinen Einraumkneipen darf gequalmt werden - was die FDP von Anfang an gefordert hatte.

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Gequalmt wird meist vor Kneipen. Die Tübinger SPD möchte jetzt das Rauchen auf Spielplätzen verbieten lassen. FOTO: DPA
Gequalmt wird meist vor Kneipen. Die Tübinger SPD möchte jetzt das Rauchen auf Spielplätzen verbieten lassen. FOTO: DPA

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