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BVG-Urteil zum Mutterschaftsgeld

KARLSRUHE. Das Mutterschaftsgeld, das Arbeitnehmerinnen als Lohnersatz sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung gezahlt wird, muss in Zukunft anders eingezogen werden. So wie es momentan finanziert wird, verletzt es das Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes und diskrimiert junge Frauen am Arbeitsmarkt, entschied das Bundesverfassungsgericht (BVG) in einem Beschluss. Die derzeit gültige Art der Berechnung verleite die Arbeitgeber möglicherweise dazu, eher Männer als Frauen einzustellen. Das Mutterschaftsgeld wird überwiegend von den Arbeitgebern getragen, den Rest teilen sich Krankenkassen und Staat. Weil die Einkommen stiegen, die Zuschüsse von Krankenkassen und Staat aber nicht, wird der Teil, den die Arbeitgeber zu zahlen haben, immer größer.

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