BERLIN. Der Bundesrat hat die Neuregelung zur Finanzierung des Zahnersatzes gestoppt. Die Länderkammer rief am Freitag mit ihrer Unionsmehrheit den Vermittlungsausschuss an. Die Neuregelung sieht vor, dass Beschäftigte und Rentner vom 1. Juli 2005 einen Sonderbeitrag für den Zahnersatz von 0,4 Prozentpunkten auf ihren Krankenkassenbeitrag bezahlen sollen. Arbeitgeber und Rentenkassen beteiligen sich daran nicht. Sollte das Vermittlungsverfahren - wie zu erwarten ist - ohne Kompromiss enden, kann der Bundestag das Gesetz mit rot-grüner Kanzlermehrheit dennoch durchsetzen.
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.