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BGH stärkt Bundestag bei Bundeswehreinsätzen im Ausland

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte des Bundestages bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte gestärkt. Demnach gilt der sogenannte Parlamentsvorbehalt »allgemein für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte« im Ausland, wie das Gericht in Karlsruhe bestimmte.

Karlsruhe hat die Rechte des Bundestages bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte gestärkt: Bei Gefahr im Verzug kann die
Karlsruhe hat die Rechte des Bundestages bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte gestärkt: Bei Gefahr im Verzug kann die Bundesregierung erst einmal alleine beschließen. Der Bundestag muss einer Fortsetzung dann aber zustimmen. Foto: Robertomolinos
Karlsruhe hat die Rechte des Bundestages bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte gestärkt: Bei Gefahr im Verzug kann die Bundesregierung erst einmal alleine beschließen. Der Bundestag muss einer Fortsetzung dann aber zustimmen. Foto: Robertomolinos

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