REUTLINGEN/STUTTGART. Der Betrugsprozess vor dem Stuttgarter Landgericht gegen den Reutlinger Speditionsunternehmer Thomas Betz (49) soll vorzeitig beendet werden. Wie die Strafkammer am Mittwoch mitteilte, hätten die Staatsanwaltschaft und der Beschuldigte eine Einigung erzielt. Für Thomas Betz sei eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren sowie eine Geldstrafe vorgesehen. Der Richter am Landgericht Stuttgart sprach von einer Verständigung. Der Haftbefehl solle nach dem Urteil aufgehoben werden.
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.