HAMBURG. Die Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II müssen ab 1. April keine Rundfunkgebühren zahlen. Wie das Zeitschrift »Stern« berichtet, drohen ARD und ZDF dadurch Einnahmeausfälle in jährlich dreistelliger Millionenhöhe. Die öffentlich-rechtlichen Sender widersprachen: Die vom »Stern« genannten Zahlen seien »wesentlich überhöht«, erklärte ein ARD-Sprecher. Bislang können nur Sozialhilfeempfänger und Behinderte von der Zahlung der Gebühren für Radio- und Fernsehempfang befreit werden. Nach dem neuen Rundfunkstaatsvertrag, der am 1. April in Kraft treten soll, müssen laut »Stern« bis zu 1,65 Millionen Haushalte nicht mehr die Rundfunkgebühren zahlen, die ab April auf 17,03 Euro monatlich steigen. (AP)
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