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Allgemeine Schulpflicht gilt

STUTTGART. Auch streng gläubige Eltern können ihre Kinder nicht von der Schulpflicht befreien lassen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies am Donnerstag die Klage bibeltreuer Christen ab, die ihre Tochter zu Hause unterrichten wollten. Die Eltern hatten sich auf ihre Grundrechte der Glaubensfreiheit und auf die religiöse Erziehung der Kinder berufen. Aus ihrer Sicht ist eine religiöse Erziehung ihres Kindes in einer staatlichen Schule nicht möglich. Nach Ansicht des Gerichts stellt die allgemeine Schulpflicht aber keinen zu starken Eingriff in die Grundrechte der Familie dar. Laut einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur dpa sind solche Anträge auf Befreiung von der Schulpflicht im Südwesten eher selten.

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