KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüft seit dem Mittwoch die Ausweitung der Telefonüberwachung im niedersächsischen Polizeigesetz. Die im Dezember 2003 verabschiedete Novelle lässt Telefonüberwachungen lange vor geplanten Straftaten zu. Auch Kontaktpersonen eines möglichen zukünftigen Straftäters können abgehört werden. Dagegen hat ein Bürger Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
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