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Gericht zum Rapper-Streit Bushido/Fler: Kinder sind tabu

Wenn Rapper streiten, kann das für alle Beteiligten gut sein: Es bringt Schlagzeilen und kurbelt oft die Verkäufe an. Der Rapper Fler kassiert aber nun vor Gericht eine Niederlage gegen Bushido.

Rapper Bushido
Bushido liegt im »Beef« mit Fler. Foto: Sebastian Willnow/zb/dpa
Bushido liegt im »Beef« mit Fler. Foto: Sebastian Willnow/zb/dpa

München (dpa) - Keine wüsten Beschimpfungen, keine turbulenten Szenen. Die jüngste Episode im Dauerstreit zwischen den Berliner Rappern Bushido und Fler wurde nur von ihren Anwälten ausgetragen.

Das Landgericht München I untersagte Fler (bürgerlich Patrick Losensky) am Mittwoch, weiter zu behaupten, Bushido sei nicht der Vater der vier gemeinsamen Kinder mit Anna-Maria Ferchichi. Auch dass stattdessen der gesamte Kader des SV Werder Bremen als Vater in Betracht komme, darf er nicht weiter rappen.

Die Richter kamen zum Ergebnis, dass die Kunstfreiheit zwar weit reiche und Rap sprachliche Grenzerfahrungen, wenn nicht Grenzüberschreitungen, beinhalte. Erlaubt sei aber trotzdem nicht alles.

Hintergrund ist ein seit Jahren andauernder Streit zwischen den Rappern, der szeneüblich über Songtexte ausgetragen wird, in denen sie sich gegenseitig beleidigen. Zuletzt rappte Bushido (bürgerlich Anis Ferchichi) im Song »Renegade« über Fler, dieser habe eine Karotte im Anus stecken - worauf dieser mit dem Lied »Noname« reagierte, das er nach der Gerichtsentscheidung nun ändern muss.

Die Kinder der Ferchichis - der älteste gemeinsame Sohn ist sieben Jahre alt - haben mit dem Streit laut Gericht nichts zu tun, sie könnten sich nicht wehren und seien durch »Noname« in ihrer Persönlichkeitsentwicklung eingeschränkt. »Wir sind der Meinung, dass eine Grenze überschritten ist«, sagte die Richterin. Im Kindesalter sei die Frage, wer die Eltern sind und woher man komme, von großer Relevanz - und dass Bushido der Vater ist, sei unstrittig.

Ihre Mutter allerdings müsse sexistische, beleidigende und unwahre Zeilen über sich hinnehmen. Fler hatte unter anderem gerappt, es gebe ein Pornovideo von ihr - was laut Richter und Anwälten nicht stimmt. »Das ist persönlichkeitsrechtsverletzend, darüber müssen wir nicht reden«, räumte die Richterin ein. Doch da sich Ferchichi auf Instagram in den Streit eingemischt und ihrerseits Fler beschimpft hatte, müsse sie damit leben.

»Wir sind da in einem ganz sensiblen Bereich der Grundrechte«, sagt Mustafa Oğlakcıoğlu, Strafrecht-Experte an der Uni Erlangen-Nürnberg. Der Gangsta-Rap und auch die für ihn typischen Beleidigungen seien Teil der Kunstform und - wie die Satire - von der Kunstfreiheit geschützt. Trotzdem dürfe die Musik »nicht vorgeschoben werden, um beleidigende und volksverhetzende Inhalte rüberzubringen«.

Beleidigungen und Diffamierungen haben im Rap eine lange Tradition, sagt Marcus Kleiner, Medienwissenschaftler und Experte für populäre Medienkulturen an der SRH Berlin University of Applied Sciences. »Der Battle-Rap war früher einmal dafür da, dass man sich nicht schlägt, sondern den Streit in einem Rap-Wettkampf mit Worten austrägt«, erklärt Kleiner.

Heute seien die Zusammenhänge komplexer und drastischer. Er sieht eine Art Dreiklang: Diss-Rap, zugehöriges Musikvideo - und eine Fortsetzung des Streits auf Instagram und Co. Eigentlich gehe es um die Auseinandersetzung zweier Kunstfiguren in einem Song, durch die dritte Social-Media-Ebene aber finde dieser künstliche und künstlerische Streit dann den Weg in die Realität.

Klassische Medien sprängen darauf an und trügen dazu bei, ein subkulturelles Thema zu einem gesellschaftlich relevanten zu machen. In einem juristischen Streit wie nun in München geht es für Kleiner auch immer um einen »Marketing-Effekt: Mehr Aufmerksamkeit für beide Seiten, Bushido und Fler. Und Aufmerksamkeit dieser Art kann für beide Seiten eben auch zu einer Einnahmequelle werden.«

Bushido veröffentlicht am 20. Dezember sein neues Album »Carlo Cokxxx Nutten 4«. Fler bringt voraussichtlich am 14. Februar sein neues Album »Atlantis« heraus.

Für Fler und Bushido ist es nicht der erste »Beef«, wie in der Szene Auseinandersetzungen zwischen Rappern genannt werden: Bereits 2004 gerieten die beiden in Streit, vertrugen sich fünf Jahre später öffentlich und brachten ein gemeinsames Album heraus. Fler machte zuletzt Schlagzeilen, weil er einen Journalisten des Berliner »Tagesspiegel« bedroht haben soll, nachdem dort eine Chronik über den Konflikt erschienen war.

Bei seinem bislang nur im Internet veröffentlichten Lied muss Fler nun die betroffenen Textstellen ändern, sagte sein Rechtsanwalt Christian-Oliver Moser. Ferchichis Anwältin Eva Frauenschuh erklärte, was die Kinder betrifft, sei sie zufrieden. Im Falle der Äußerungen über deren Mutter wolle sie aber eine Berufung gegen die Entscheidung prüfen.

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