Augsburg (dpa) - Wegen Diskriminierung eines Mietinteressenten muss ein Wohnungseigentümer 1000 Euro Entschädigung an den aus Afrika stammenden Mann zahlen. Das Amtsgericht Augsburg entschied zudem, dass der Vermieter nicht noch einmal ein Inserat mit einer Formulierung aufgeben dürfe, wonach er nur »an Deutsche« vermiete. Ansonsten droht dem Eigentümer ein hohes Ordnungsgeld. Das Gericht gab damit der Klage des aus Burkina Faso stammenden Interessenten vollständig statt. Diese offene Benachteiligung von Ausländern sei schlichtweg nicht hinnehmbar.