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Aktuell Hintergründe

Wo die Kriminalstatistik an ihre Grenzen stößt

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) bietet alljährlich Raum für viele Interpretationen. Doch lange nicht alle Vergleiche und Rückschlüsse lassen sich mit der PKS wirklich belegen.

In Handschellen
Rückschlüsse auf die Herkunft der Täter sind nur begrenzt möglich. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert
Rückschlüsse auf die Herkunft der Täter sind nur begrenzt möglich. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert
BERLIN. 

STÄDTEVERGLEICH: Einzelne Städte lassen sich mit den Zahlen der PKS nur schwer vergleichen. Das liegt unter anderem an der Infrastruktur einer Stadt: In Frankfurt am Main etwa werden sämtliche Vergehen am größten deutschen Flughafen der Stadt zugeordnet. Auf die Zahl der Einwohner gerechnet kommt es daher in Frankfurt zu verhältnismäßig vielen Straftaten. Ob die Stadt unsicherer ist als andere, belegen diese Zahlen aber nicht.

FEHLENDE VERSTÖßE: In der PKS werden nicht alle Verstöße aufgelistet, die die Polizei innerhalb eines Jahres dokumentiert hat. So fehlen im zugehörigen Straftatenkatalog etwa einige Verkehrsdelikte. Auch Ordnungswidrigkeiten, Finanz- und Steuerdelikte sowie Straftaten, die unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden, sind in dem Jahrbuch nicht enthalten. Politisch motivierte Straftaten - und damit auch Terrorismus - werden gesondert erfasst.

DUNKELZIFFER: Die Polizei gibt in der PKS nur Straftaten an, die angezeigt wurden. Damit gibt sie kein genaues Bild über die tatsächliche Kriminalität in Deutschland - und auch nicht über ihre genaue Entwicklung. Beispiel: Gehen die angezeigten Fälle zurück, kann das an weniger Kriminalität liegen, aber auch an einer geringeren Verfolgungsintensität der Polizei oder einfach an weniger Anzeigen. Letzteres ist vor allem beim Diebstahl wichtig, da diese Fälle meist erst durch eine Anzeige bekannt werden.

NATIONALITÄT: Rückschlüsse auf die Herkunft der Täter sind nur begrenzt möglich. Die PKS differenziert zwischen deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen. Ein eventueller Migrationshintergrund bei deutschen Tatverdächtigen wird nicht berücksichtigt. (dpa)