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Was man über die Wahl in Thüringen wissen muss

Erfurt (dpa) - Fallstricke und Eigenarten der Wahl in Thüringen im Überblick.

Stimmzettel-Studium
Eine Frau informiert sich an der Tür ihres Wahllokals über den Stimmzettel. Foto: Frank May/dpa - Zentralbild/dpa
Eine Frau informiert sich an der Tür ihres Wahllokals über den Stimmzettel. Foto: Frank May/dpa - Zentralbild/dpa

Erfurt (dpa) - Am Tag der Entscheidung blickt Deutschland gespannt auf Thüringen. Wir fassen zusammen, was man zur Wahl wissen muss.

KONTRAHENTEN: Hauptkontrahenten sind der bisherige Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) und CDU-Spitzenkandidat Mike Mohring. Der 63 Jahre alte Ramelow wirbt offensiv für eine Fortsetzung seines Bündnisses aus Linkspartei, SPD und Grünen. Auch SPD und Grüne wollen in dieser Konstellation gern weiterregieren. Mohring dagegen wird nicht müde, vor einer erneuten Regierungsbeteiligung der Linken zu warnen. Der 47-Jährige greift Rot-Rot-Grün vor allem bei den Themen Bildung, Energiepolitik und Innere Sicherheit an.

AUSGANGSLAGE: Die Zeiten, als die CDU noch mit absoluter Mehrheit in Thüringen regierte, sind vorbei. In Umfragen lag zuletzt die Linke mit 28 Prozent vorn, die CDU kam auf 24 bis 26 Prozent, während die AfD mit ihrem umstrittenen Spitzenkandidaten Björn Höcke je nach Umfrage auf 21 bis 24 Prozent käme. Den Sozialdemokraten droht das Abrutschen auf ein einstelliges Ergebnis - in jüngsten Umfragen lagen sie bei 9 Prozent. Auch die Grünen wären den Erhebungen zufolge von ihrem Wunschziel im zweistelligen Bereich weit entfernt. Zuletzt lagen sie bei 7 bis 8 Prozent, die FDP kam auf 5. Im Thüringer Landtag sind zunächst 88 Sitze zu vergeben. Durch Ausgleichs- und Überhangmandate kann die Zahl der Abgeordneten aber ansteigen.

PERSPEKTIVEN: Für eine Neuauflage von Rot-Rot-Grün könnte es knapp werden - vor allem, weil Ramelows Bündnispartner SPD schwächelt. Entscheidend wird auch sein, ob die FDP, die aktuell nicht im Landtag vertreten ist, die Fünf-Prozent-Hürde schafft und wieder ins Parlament einzieht. Dann bräuchte Rot-Rot-Grün noch mehr Mandate für eine Mehrheit. Reicht es für Rot-Rot-Grün nicht, könnte eine Regierungsbildung schwierig werden. Zumindest rechnerisch könnte es nach Umfragen für Bündnisse der CDU mit der AfD oder mit den Linken reichen - beides haben die Christdemokraten aber ausgeschlossen. Auch ein Bündnis von CDU, SPD, Grünen und FDP in einer sogenannten Simbabwe-Koalition, wie sie Mohring ins Spiel gebracht hatte, wäre nach jüngsten Erhebungen möglicherweise ohne Mehrheit.

MINDESTENS DREI PARTEIEN: Wegen der speziellen Konstellation ist bereits jetzt absehbar, dass sich SPD und Grüne Hoffnungen auf eine Regierungsbeteiligung machen können. Denn sowohl Mohring als auch Ramelow wären auf sie angewiesen - auch in einer möglichen Minderheitsregierung. Um eine Regierung in Thüringen in politisch nicht ausgeschlossenen Konstellationen zu bilden, werden wohl mindestens drei Parteien nötig sein, vielleicht sogar vier.

ÜBERGANGSCHEF: Laut Thüringer Verfassung bleibt Ramelow nach der Wahl geschäftsführend im Amt, bis ein neuer Ministerpräsident gewählt wird. Eine Frist, bis wann das spätestens zu geschehen hat, gibt es anders als in einigen anderen Bundesländern in Thüringen nicht.

MINDERHEITSREGIERUNG: Findet keine politisch denkbare Koalition eine Mehrheit, könnte es in Thüringen auf eine Minderheitsregierung hinauslaufen. In diesem Fall müsste sich aber zum Beispiel Ramelows Bündnis von einer weiteren Partei tolerieren lassen - von der CDU, der AfD oder der FDP. Umgekehrt könnte es auch Mohring mit einer Minderheitsregierung versuchen. Für die Wahl des Ministerpräsidenten ist im dritten Wahlgang nur noch eine relative Mehrheit nötig - und keine absolute Mehrheit wie in den ersten beiden Wahlgängen.

WÄHLER: Rund 1,7 Millionen Thüringer dürfen ihre Stimme abgeben. Darunter sind 75.000, die zum ersten Mal wählen können. Die stärkste Wählergruppe bilden nach Angaben des Statistischen Landesamtes die Über-60-Jährigen. Erstmals dürfen im Freistaat auch Menschen in sogenannter Vollbetreuung ihre Stimme abgeben. Das Thüringer Parlament hatte dafür in diesem Jahr den Weg freigemacht. Die neue Regelung betrifft zum Beispiel Behinderte oder Menschen in psychiatrischer Unterbringung.

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