REUTLINGEN. Umweltzonen und Fahrverbote ab 1. März: Das trifft nicht nur die Menschen, die in diesen Sperrgebieten wohnen, und alle, die regelmäßig dorthin fahren (müssen). Auch gelegentliche Besucher von Einrichtungen in Umweltzonen müssen ihr Auto mit einer Feinstaubplakette ausgerüstet haben - oder draußen bleiben, wenn sie nicht vierzig Euro Bußgeld plus einen Punkt auf ihrem Armesünderkonto in Flensburg inkauf nehmen wollen. Unser Mitarbeiter Stephan Coder hat mit der Videokamera Stimmen zur Plakettenpflicht gesammelt.
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