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Verfassungsbeschwerde von Claudia Pechstein wegen Sperre erfolgreich

Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein bekommt doch noch eine Chance, wegen ihrer zweijährigen Dopingsperre Schmerzensgeld und Schadenersatz durchzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil des Bundesgerichtshofes von 2016 aufgehoben, wie es am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Pechsteins Prozess gegen die Internationale Eislauf-Union (ISU) kann damit vor dem Münchner Oberlandesgericht fortgesetzt werden.

© dpa-infocom, dpa:220712-99-991020/1