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Urteil: Wahlrechtsreform der Ampel teils verfassungswidrig

Die von der Ampel-Koalition eingeführte Reform des Bundeswahlgesetzes ist in Teilen verfassungswidrig. Das urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

© dpa-infocom, dpa:240730-99-903263/1