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Urteil: Rauchverbote sind verfassungswidrig

KARLSRUHE. Die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin sind verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch den Beschwerden zweier Kneipenwirte aus Berlin und Tübingen sowie eines Diskothekenbetreibers aus Heilbronn stattgegeben. Die Regelungen bleiben vorerst in Kraft, bis Ende 2009 muss eine Neuregelung erlassen werden. Bis zum Erlass neuer Gesetze bleiben die Rauchverbote zwar in Kraft. Allerdings darf in Trinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und nur einem Raum ab sofort wieder geraucht werden.

Gericht urteilt über Rauchverbot
Das Bundesverfassungsgericht hat über das Rauchverbot geurteilt. FOTO: DPA
Das Bundesverfassungsgericht hat über das Rauchverbot geurteilt. FOTO: DPA

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