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UN-Gericht weist Forderungen gegen Deutschland im Völkermord-Verfahren ab

Im Völkermord-Verfahren gegen Deutschland hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag die Forderungen Nicaraguas zurückgewiesen. Deutschland müsse die Rüstungsexporte nach Israel nicht stoppen, entschieden die höchsten UN-Richter am Dienstag in Den Haag.    

© dpa-infocom, dpa:240430-99-865827/1